Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH, insbesondere für Rundflüge, Erlebnisflüge, Hubschrauberflüge, Charter- und Sonderflüge sowie für den Verkauf und die Einlösung von Gutscheinen.
1.2. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese von der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH ausdrücklich bestätigt wurden.
1.4. Für einzelne besondere Flugleistungen, Veranstaltungen, Events, Außenlandungen, Foto- und Filmflüge, Charterflüge oder sonstige individuell vereinbarte Leistungen können im jeweiligen Angebot ergänzende oder abweichende Bedingungen festgelegt werden. Diese werden mit Annahme des Angebots Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
1.5. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, bleiben von diesen AGB unberührt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung von Flugleistungen und Gutscheinen auf der Website, in Prospekten, Inseraten oder sonstigen Werbemitteln stellt noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar.
2.2. Der Vertrag über eine konkrete Flugleistung kommt durch die Buchungsbestätigung der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. durch die sonstige ausdrückliche Annahme der Buchung zustande.
2.3. Beim Kauf eines Gutscheins kommt der Vertrag mit Annahme der Bestellung durch die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH zustande.
2.4. Die Buchungsbestätigung enthält, soweit erforderlich, insbesondere die gebuchte Leistung, den Termin, den Treffpunkt und den vereinbarten Preis.
§ 3 Gutscheine
3.1. Gutscheine werden für die auf dem Gutschein angeführte Leistung bzw. für den angegebenen Gutscheinwert ausgestellt.
3.2. Gutscheine sind grundsätzlich 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig.
3.3. Nach Ablauf dieser einjährigen Gültigkeitsdauer kann der Gutschein grundsätzlich weiterhin eingelöst werden, sofern die betreffende Leistung noch angeboten wird.
3.4. Bei einer Einlösung nach Ablauf der einjährigen Gültigkeitsdauer ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Gutscheinwert bzw. dem ursprünglich erworbenen Leistungsumfang und dem zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preis vom Gutscheininhaber nachzuzahlen.
3.5. Alternativ kann – sofern dies aufgrund der jeweiligen Leistung möglich ist – der Leistungsumfang entsprechend reduziert werden. Dies kann insbesondere durch eine Reduzierung der Flugzeit erfolgen.
3.6. Bei einer Reduzierung der Flugzeit beträgt die Mindestflugzeit 20 Minuten.
3.7. Die Möglichkeit einer Leistungsreduzierung besteht nur, sofern die gewünschte Leistung technisch, betrieblich und organisatorisch angeboten werden kann.
3.8. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
3.9. Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar. Der Gutscheininhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass die jeweilige Person die für die Durchführung des Fluges geltenden Voraussetzungen erfüllt.
3.10. Der Gutschein ist vom Gutscheininhaber sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz, sofern die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH den Verlust oder Missbrauch nicht zu vertreten hat.
3.11. Ein bereits eingelöster, entwerteter oder als eingelöst erfasster Gutschein kann nicht nochmals verwendet werden.
3.12. Der Gutschein berechtigt zur Inanspruchnahme der zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen und verfügbaren Leistung. Änderungen des Leistungsangebotes während der Gültigkeitsdauer bleiben vorbehalten.
§ 4 Terminvereinbarung und Einlösung von Gutscheinen
4.1. Die Einlösung eines Gutscheins erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und nach Verfügbarkeit.
4.2. Ein Anspruch auf Durchführung des Fluges zu einem bestimmten Termin besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich verbindlich bestätigt wurde.
4.3. Bei der Terminvereinbarung sind die auf dem Gutschein angeführten Bedingungen zu beachten.
4.4. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH ist berechtigt, bei hoher Nachfrage bestimmte Termine, Zeiträume oder Flugtage von der Einlösung von Gutscheinen auszunehmen.
4.5. Eine Umbuchung eines verbindlich gebuchten Flugtermins durch den Kunden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Änderung kann im Einzelfall ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH und nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten erfolgen.
§ 5 Sammeltermine in Linz und Klagenfurt
5.1. Für Rundflüge an den Standorten Linz und Klagenfurt können Sammeltermine angeboten werden.
5.2. Die Durchführung eines solchen Sammeltermins setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen voraus.
5.3. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH berechtigt, den betreffenden Sammeltermin abzusagen oder auf einen Ersatztermin zu verschieben.
5.4. Eine Absage oder Verschiebung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird dem Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt.
5.5. Im Falle einer Absage durch die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH kann dem Kunden ein Ersatztermin angeboten werden. Alternativ kann eine bereits geleistete Zahlung für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet werden, soweit keine andere gesetzliche oder vertragliche Regelung greift.
5.6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs-, Mietwagen- oder sonstigen Folgekosten, bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
§ 6 Durchführung der Flüge
6.1. Die Durchführung eines Fluges steht unter dem Vorbehalt der flugbetrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Durchführbarkeit.
6.2. Insbesondere können Flüge aufgrund von Wetterbedingungen, technischen Gründen, behördlichen Anordnungen, Luftraumbeschränkungen, Verfügbarkeit des Luftfahrzeuges, Verfügbarkeit der Besatzung oder sonstigen sicherheitsrelevanten Umständen verschoben, geändert oder abgesagt werden.
6.3. Die Entscheidung über die sichere und zulässige Durchführung eines Fluges obliegt ausschließlich der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. dem verantwortlichen Piloten.
6.4. Eine Entscheidung des verantwortlichen Piloten, einen Flug aus Sicherheitsgründen nicht oder nicht wie ursprünglich geplant durchzuführen, ist vom Kunden zu akzeptieren.
§ 7 Eingesetztes Luftfahrzeug
7.1. Die Auswahl des für die Durchführung des gebuchten Fluges eingesetzten Luftfahrzeuges obliegt ausschließlich der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Luftfahrzeuges, einer bestimmten Luftfahrzeugtype, Registrierung, Lackierung, Farbe, Ausstattung oder eines bestimmten Luftfahrzeuges aus der Flotte.
7.2. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH ist berechtigt, das für den Flug vorgesehene Luftfahrzeug auch kurzfristig vor oder am Tag des Fluges zu ändern, sofern dies aus betrieblichen, technischen, sicherheitsrelevanten, organisatorischen oder sonstigen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.
7.3. Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, Verfügbarkeit des Luftfahrzeuges, Änderungen der Einsatzplanung, betrieblichen Erfordernissen, Wetter- und Flugleistungsanforderungen oder aus Sicherheitsgründen.
7.4. Der Einsatz eines anderen Luftfahrzeuges begründet grundsätzlich keinen Anspruch des Kunden auf Preisminderung, Stornierung, Rückerstattung oder sonstige Entschädigung, sofern die gebuchte bzw. vertraglich geschuldete Leistung im Wesentlichen gleichwertig erbracht wird und zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
7.5. Soweit im jeweiligen Angebot ausdrücklich ein bestimmter Luftfahrzeugtyp als wesentlicher Bestandteil der gebuchten Leistung zugesichert wurde, bleiben hiervon abweichende zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden unberührt.
7.6. Fotos, Abbildungen oder Angaben zu bestimmten Luftfahrzeugen auf der Website, in Werbematerialien, Prospekten oder Angeboten können lediglich beispielhaften Charakter haben, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Luftfahrzeug verbindlich zugesichert wurde.
§ 8 Wetterbedingungen und wetterbedingte Absage
8.1. Die Durchführung eines Fluges ist von geeigneten Wetter-, Sicht- und sonstigen flugbetrieblichen Bedingungen abhängig.
8.2. Die Beurteilung, ob die vorliegenden oder zu erwartenden Wetterbedingungen eine sichere und zulässige Durchführung des Fluges ermöglichen, obliegt ausschließlich der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. dem verantwortlichen Piloten.
8.3. Eine aus Sicht des Kunden ungünstige Wetterprognose berechtigt den Kunden nicht zu einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung.
8.4. Der Kunde kann einen gebuchten Flug stornieren. Eine solche Stornierung gilt jedoch als vom Kunden veranlasste Stornierung und unterliegt den in § 9 festgelegten Stornobedingungen.
8.5. Eine kostenfreie wetterbedingte Verschiebung oder Absage erfolgt ausschließlich dann, wenn die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. der verantwortliche Pilot entscheidet, dass die Wetterbedingungen eine sichere oder zulässige Durchführung des Fluges nicht ermöglichen.
8.6. Die Entscheidung über die Durchführung oder Absage eines Fluges kann bereits vor dem vorgesehenen Flugtermin oder erst unmittelbar vor bzw. am Flugtag getroffen werden.
8.7. Wird ein Flug durch die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. den verantwortlichen Piloten aufgrund nicht geeigneter Wetterbedingungen abgesagt, wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
8.8. Verschlechtert sich das Wetter während eines bereits begonnenen Fluges, entscheidet ausschließlich der verantwortliche Pilot über die Fortsetzung, Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung des Fluges.
8.9. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH übernimmt keine Haftung für Aufwendungen des Kunden, die dieser im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung des Fluges tätigt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Stornierung durch den Kunden
9.1. Bei Flügen mit einem fix vereinbarten Termin gelten grundsätzlich folgende Stornogebühren:
|
Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung |
Stornogebühr |
|
Mehr als 14 Tage vor dem Flug |
25 % |
|
14 bis 5 Tage vor dem Flug |
50 % |
|
5 bis 2 Tage vor dem Flug |
75 % |
|
Weniger als 48 Stunden vor dem Flug |
100 % |
|
No-Show |
100 % |
9.2. Für einzelne Flugleistungen, Sonderveranstaltungen, Events, Charterflüge, Pauschalangebote oder sonstige besondere Angebote können abweichende Stornierungsbedingungen gelten.
9.3. Solche abweichenden Stornierungsbedingungen werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung im jeweiligen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausdrücklich mitgeteilt und sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
9.4. Soweit für eine konkrete Buchung abweichende Stornierungsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurden, gehen diese den allgemeinen Stornierungsbedingungen gemäß Punkt 9.1 vor.
9.5. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH.
9.6. Die Stornogebühr wird vom vereinbarten Gesamtpreis berechnet, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Berechnungsgrundlage angegeben ist.
9.7. Eine vom Kunden aufgrund einer ungünstigen, unsicheren oder aus seiner Sicht nicht geeigneten Wetterprognose vorgenommene Stornierung wird wie jede andere vom Kunden veranlasste Stornierung behandelt.
9.8. Eine kostenfreie wetterbedingte Stornierung ist ausschließlich möglich, wenn der Flug zuvor durch die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. den verantwortlichen Piloten aufgrund nicht geeigneter Wetterbedingungen abgesagt wurde.
9.9. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung eines verbindlich gebuchten Flugtermins besteht grundsätzlich nicht. Eine Umbuchung kann im Einzelfall nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten und nach ausdrücklicher Zustimmung der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH freiwillig ermöglicht werden.
9.10. Gesetzliche Rücktritts- oder sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 10 No-Show
10.1. Ein No-Show liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bzw. die angemeldete Person zum vereinbarten Termin nicht erscheint, nicht rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt eintrifft, den Flug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht antreten kann oder erforderliche Angaben bzw. Voraussetzungen nicht erfüllt und deshalb nicht befördert werden kann.
10.2. Bei einem No-Show werden 100 % des vereinbarten Flugpreises verrechnet bzw. gilt der Gutschein für die betreffende Leistung als eingelöst.
10.3. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin, Rückerstattung oder neuerliche Einlösung des Gutscheins besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
10.4. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er das Nichterscheinen bzw. die Nichtdurchführung des Fluges nicht zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
10.5. Erscheint der Kunde aufgrund einer von ihm selbst als ungeeignet eingeschätzten Wetterlage nicht zum gebuchten Flug, obwohl der Flug von der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. dem verantwortlichen Piloten nicht abgesagt wurde, liegt ein No-Show vor.
§ 11 Gepäck, verbotene Gegenstände und persönliche Gegenstände
11.1. Die Mitnahme von Gepäck und persönlichen Gegenständen ist nur im Rahmen der zulässigen Gewichts-, Stauraum- und Sicherheitsgrenzen des eingesetzten Luftfahrzeuges möglich.
11.2. Der verantwortliche Pilot entscheidet über die Zulässigkeit und den Umfang der Gepäckmitnahme. Die Mitnahme bestimmter Gegenstände kann aus Sicherheits-, Gewichts-, Platz- oder betrieblichen Gründen eingeschränkt oder untersagt werden.
11.3. Das Gewicht des mitgeführten Gepäcks und der persönlichen Gegenstände ist bei der Ermittlung des für den jeweiligen Flug zulässigen Gesamtgewichtes zu berücksichtigen.
11.4. Lose Gegenstände sind während des Fluges so zu verwahren, dass sie weder die Besatzung, die Bedienung des Luftfahrzeuges noch andere Personen gefährden oder beschädigen können.
11.5. Die Mitnahme von Gegenständen, die nach den jeweils geltenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder betrieblichen Vorgaben nicht zulässig sind, ist untersagt.
11.6. Darüber hinaus ist die Mitnahme von Gegenständen untersagt, die in der von der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH veröffentlichten bzw. dem Kunden vor dem Flug zur Verfügung gestellten „Liste der verbotenen Gegenstände“ angeführt sind.
11.7. Die jeweils aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände ist Bestandteil der für die Durchführung des Fluges geltenden Sicherheits- und Betriebsbestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Antritt des Fluges über die geltenden Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
11.8. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH ist berechtigt, die Mitnahme eines Gegenstandes abzulehnen, wenn Zweifel hinsichtlich dessen Zulässigkeit, Sicherheit oder möglicher Beeinträchtigung des Flugbetriebes bestehen. Im Zweifelsfall entscheidet der verantwortliche Pilot.
11.9. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH ist berechtigt, die Liste der verbotenen Gegenstände an geänderte gesetzliche, behördliche, sicherheitsrelevante oder betriebliche Anforderungen anzupassen.
11.10. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Flug sämtliche von ihm oder den von ihm angemeldeten Personen mitgeführten Gegenstände auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen und auf Verlangen der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH bzw. des verantwortlichen Piloten offenzulegen.
11.11. Wird ein verbotener oder nicht zugelassener Gegenstand vor oder während des Fluges festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, diesen auf Aufforderung unverzüglich aus dem Luftfahrzeug zu entfernen bzw. dessen Mitnahme zu unterlassen.
11.12. Kann ein Flug aufgrund eines vom Kunden entgegen den Sicherheitsbestimmungen mitgeführten Gegenstandes nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, kann dies – soweit vom Kunden zu vertreten – als vom Kunden verursachte Nichtdurchführung bzw. als No-Show behandelt werden.
11.13. Zwingende gesetzliche oder behördliche Bestimmungen über verbotene Gegenstände und die Luftfahrtsicherheit bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 12 Teilnahmevoraussetzungen, Verhalten und Beförderungsausschluss
12.1. Die Teilnahme setzt voraus, dass die betreffende Person körperlich und geistig in der Lage ist, die Sicherheitsanweisungen der Besatzung zu befolgen.
12.2. Personen unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem die sichere Durchführung beeinträchtigendem Einfluss können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
12.3. Der Kunde hat sich während des gesamten Aufenthalts im Zusammenhang mit dem Flug, insbesondere beim Ein- und Aussteigen sowie während des Fluges, so zu verhalten, dass die Sicherheit des Luftfahrzeuges, der Besatzung, der Fluggäste und Dritter nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird.
12.4. Den Anweisungen des verantwortlichen Piloten und des Bodenpersonals ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.
12.5. Insbesondere sind Manipulationen an Bedienelementen, das eigenmächtige Öffnen oder Betätigen von Türen oder sonstigen Einrichtungen sowie jede Behinderung der Besatzung untersagt.
12.6. Das Rauchen im Luftfahrzeug ist verboten.
12.7. Der verantwortliche Pilot ist berechtigt, die Beförderung einer Person abzulehnen oder eine bereits begonnene Beförderung abzubrechen, wenn dies aus Gründen der Flugsicherheit, aufgrund des Verhaltens der Person, wegen einer Beeinträchtigung, aufgrund nicht erfüllter Teilnahmevoraussetzungen oder aus sonstigen luftfahrtbetrieblichen Gründen erforderlich erscheint.
12.8. Eine Person kann insbesondere dann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie durch ihr Verhalten eine Gefahr für sich selbst, andere Personen oder das Luftfahrzeug darstellt.
12.9. Für einzelne Flugleistungen können aus Sicherheits-, Betriebs- oder Organisationsgründen abweichende Mindest- oder Höchstalter festgelegt werden. Diese werden dem Kunden im jeweiligen Angebot bzw. bei der Buchung mitgeteilt.
12.10. Bei minderjährigen Teilnehmern kann die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich sein.
12.11. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH und unter Einhaltung der vom Betreiber festgelegten Bedingungen zulässig. Ein Anspruch auf Beförderung eines Tieres besteht nicht.
§ 13 Gewichtsbeschränkungen und Beladungsgrenzen
13.1. Aus Gründen der Flugsicherheit, der Flugleistung, der Schwerpunktlage und der zulässigen Beladung gelten für die Durchführung der angebotenen Flüge personenbezogene und/oder flugbezogene Gewichtsbeschränkungen.
13.2. Die jeweils zulässigen Gewichtsbeschränkungen richten sich insbesondere nach dem eingesetzten Hubschraubertyp, der jeweiligen Luftfahrzeugkonfiguration, der Anzahl und Verteilung der Fluggäste, der geplanten Flugroute, der erforderlichen Treibstoffmenge, den Wetterbedingungen, der Flughöhe, dem Start- und Landeplatz sowie den für die jeweilige Operation geltenden Vorgaben.
13.3. Für die einzelnen Hubschraubertypen gelten folgende allgemeine maximale Gewichtsbeschränkungen:
|
Hubschraubertyp |
Max. Gewicht pro Person |
Max. Gesamtgewicht Fluggäste |
|
Robinson R22 |
90 kg |
90 kg |
|
Robinson R44 |
130 kg |
285 kg |
|
Robinson R66 |
130 kg |
370 kg |
|
Airbus Helicopters AS350 |
160 kg |
500 kg |
13.4. Beim Robinson R22 ergibt sich das maximale Gesamtgewicht der Fluggäste von 90 kg daraus, dass bei der angebotenen Beförderung maximal ein Fluggast mitgeführt werden kann.
13.5. Die in Punkt 13.3 genannten Werte stellen allgemeine Höchstgrenzen dar. Für einzelne Flüge oder Flugarten können aus betrieblichen, flugleistungsbezogenen oder sicherheitsrelevanten Gründen niedrigere Gewichtsbeschränkungen gelten.
13.6. Solche niedrigeren Gewichtsbeschränkungen können insbesondere bei Flügen mit besonderen Flugleistungsanforderungen, Außenlandungen, Flügen in alpinem Gelände, Flügen in großer Seehöhe oder sonstigen besonderen Betriebsbedingungen festgelegt werden.
13.7. Für bestimmte Flüge, insbesondere beispielsweise Flüge zum Pogusch, Großglocknerrundflüge oder Flüge mit Außenlandungen, können daher von den allgemeinen Gewichtsbeschränkungen abweichende und insbesondere niedrigere maximale Personen- und/oder Gesamtgewichte gelten.
13.8. Die für eine konkrete Buchung geltenden Gewichtsbeschränkungen werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung im jeweiligen Angebot, bei der Buchung oder in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
13.9. Maßgeblich für die Durchführung des Fluges sind stets die für die konkrete Operation geltenden strengeren Gewichtsbeschränkungen.
13.10. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung das für den Flug maßgebliche tatsächliche Gewicht jeder teilnehmenden Person einschließlich der am Körper getragenen Kleidung und Schuhe sowie sonstiger während des Fluges mitgeführter persönlicher Gegenstände wahrheitsgemäß anzugeben.
13.11. Die in diesen AGB, im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung angeführten Gewichtsgrenzen beziehen sich stets auf das tatsächliche Gewicht der jeweiligen Person einschließlich Kleidung, Schuhe sowie sonstiger während des Fluges mitgeführter persönlicher Gegenstände, insbesondere Jacken, Handtaschen, Rucksäcke oder sonstige Gegenstände.
13.12. Das maximale Gesamtgewicht der Fluggäste ist als Summe der tatsächlichen Gewichte sämtlicher Fluggäste einschließlich Kleidung, Schuhen und während des Fluges mitgeführter persönlicher Gegenstände zu verstehen.
13.13. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH ist berechtigt, die angegebenen Gewichte im Rahmen der Flugvorbereitung oder unmittelbar vor dem Flug zu überprüfen. Maßgeblich für die Durchführung des Fluges ist das tatsächlich festgestellte Gewicht.
13.14. Wird festgestellt, dass das tatsächliche Gewicht eines Fluggastes oder das Gesamtgewicht der Fluggäste die für den konkreten Flug geltende Grenze überschreitet, kann die Beförderung der betreffenden Person bzw. die Durchführung des Fluges in der ursprünglich geplanten Form aus Sicherheitsgründen abgelehnt oder angepasst werden.
13.15. Soweit möglich, kann eine Anpassung der Sitzplatzverteilung, der Fluggastanzahl, der mitgeführten Gepäckmenge, der Flugroute oder sonstiger betrieblicher Parameter vorgenommen werden. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Anpassung besteht nicht.
13.16. Kann der Flug aufgrund einer vom Kunden schuldhaft falsch oder unvollständig angegebenen Körpermasse nicht wie gebucht durchgeführt werden, kann dies als vom Kunden zu vertretende Nichtdurchführung bzw. als No-Show behandelt werden.
13.17. Eine Überschreitung einer für einen konkreten Flug geltenden Gewichtsbeschränkung kann nicht dadurch beseitigt werden, dass der Kunde auf eigene Verantwortung oder auf eine Entscheidung des Piloten zur Durchführung des Fluges besteht.
§ 14 Flugroute, Flugzeit und Außenlandungen
14.1. Die auf der Website, im Angebot oder auf dem Gutschein dargestellten Flugrouten dienen grundsätzlich der Beschreibung der angebotenen Leistung und stellen keine Garantie für eine bestimmte tatsächlich geflogene Flugstrecke dar.
14.2. Die tatsächliche Flugroute kann aus Gründen der Flugsicherheit, aufgrund von Luftraumbeschränkungen, Wetterbedingungen, behördlichen Vorgaben, Änderungen oder Einschränkungen durch die Flugverkehrskontrolle (ATC/Luftraumüberwachung) oder sonstigen betrieblichen Erfordernissen geändert werden.
14.3. Solche Änderungen können insbesondere dazu führen, dass einzelne Wegpunkte ausgelassen, alternative Routen geflogen oder Flugziele bzw. Zwischenlandeplätze angepasst werden.
14.4. Solche Änderungen berechtigen grundsätzlich nicht zu Preisminderung, Stornierung oder Rückerstattung, sofern die vertraglich geschuldete Flugleistung im Wesentlichen erbracht wird und zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
14.5. Ein Anspruch auf Überflug eines bestimmten Grundstücks, Gebäudes, Ortes oder sonstigen Zieles besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
14.6. Die angegebene Flugzeit stellt grundsätzlich eine voraussichtliche bzw. ungefähre Flugzeit dar.
14.7. Die tatsächliche Flugzeit kann aus Gründen der Flugsicherheit, aufgrund von Wetterbedingungen, Luftraumbeschränkungen, Vorgaben der Flugverkehrskontrolle (ATC), behördlichen Anordnungen oder sonstigen flugbetrieblichen Erfordernissen abweichen.
14.8. Die Bezeichnung oder Beschreibung eines Fluges stellt keine Garantie dafür dar, dass sämtliche in der Leistungsbeschreibung genannten Sehenswürdigkeiten tatsächlich überflogen, angeflogen oder aus einer bestimmten Entfernung bzw. Perspektive sichtbar sind.
14.9. Wünscht bzw. bucht der Kunde eine Flugleistung mit einer Landung auf einem bestimmten Grundstück bzw. eine Außenlandung, kann hierfür eine gesonderte behördliche Bewilligung bzw. ein entsprechender Bescheid erforderlich sein.
14.10. Für Flüge mit einer gewünschten Außenlandung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verschiebung des vereinbarten Flugtermins.
14.11. Eine Verschiebung kann im Einzelfall nach Maßgabe der betrieblichen und behördlichen Möglichkeiten erfolgen.
14.12. Sofern aufgrund einer Verschiebung eine neuerliche behördliche Bewilligung, ein neuer Bescheid oder eine Änderung bzw. Verlängerung einer bestehenden Bewilligung erforderlich wird, ist die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH berechtigt, die hierfür anfallenden behördlichen Gebühren sowie angemessene Bearbeitungs- und Bescheidkosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.
§ 15 Sicherheitsbestimmungen und Foto-/Videoaufnahmen
15.1. Den Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
15.2. Das Mitführen bestimmter Gegenstände kann aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder untersagt werden.
15.3. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Beschädigungen am Luftfahrzeug, an dessen Ausrüstung sowie an sonstigen Gegenständen ist es während des Fluges nicht gestattet, Spiegelreflexkameras, Systemkameras, Kameras, Action-Cams, Bodycams oder sonstige Aufnahmegeräte am Körper, an der Kleidung, am Luftfahrzeug, an Sitzen, Türen, Fenstern oder sonstigen Teilen des Luftfahrzeuges zu befestigen oder anderweitig anzubringen.
15.4. Ebenso ist die Verwendung von Selfie-Sticks, Teleskopstangen, Verlängerungsstangen oder vergleichbaren Vorrichtungen während des Fluges nicht gestattet.
15.5. Das Mitführen und die Verwendung von Mobiltelefonen oder sonstigen handgehaltenen Aufnahmegeräten kann vom verantwortlichen Piloten aus Sicherheitsgründen jederzeit eingeschränkt oder untersagt werden.
15.6. Der verantwortliche Pilot kann die Verwendung oder das Mitführen von Foto-, Video- oder sonstigen Aufnahmegeräten jederzeit untersagen, wenn dadurch eine Gefährdung des Flugbetriebes, eine Beeinträchtigung der Besatzung, eine Beschädigung des Luftfahrzeuges oder seiner Ausrüstung oder eine sonstige sicherheitsrelevante Situation entstehen könnte.
15.7. Die Bestimmungen gemäß Punkt 15.3 bis 15.6 gelten nicht für ausdrücklich und speziell gebuchte Foto- oder Filmflüge. Bei solchen Flügen wird die geplante Foto- bzw. Filmausrüstung, einschließlich ihrer Art, ihres Umfangs und gegebenenfalls ihrer Befestigung oder Verwendung im bzw. am Luftfahrzeug, vor Durchführung des Fluges zwischen dem Kunden und der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH abgestimmt und ausdrücklich freigegeben.
15.8. Auch bei speziell gebuchten Foto- oder Filmflügen ist die Verwendung der vereinbarten Ausrüstung nur im Rahmen der erteilten Freigabe und unter Einhaltung sämtlicher Anweisungen des verantwortlichen Piloten zulässig.
15.9. Der verantwortliche Pilot ist berechtigt, die Verwendung einer Ausrüstung jederzeit einzuschränken oder zu untersagen, wenn dies aus Gründen der Flugsicherheit, des Schutzes des Luftfahrzeuges oder aus sonstigen betrieblichen Gründen erforderlich ist.
15.10. Sofern die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH selbst Foto- oder Videoaufnahmen von Kunden für Werbe-, Dokumentations- oder sonstige Zwecke anfertigt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Verwendung solcher Aufnahmen nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gegebenenfalls auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
§ 16 Haftung für vom Kunden verursachte Sachschäden
16.1. Der Kunde haftet für Schäden am Luftfahrzeug, an dessen Ausstattung und Ausrüstung sowie an sonstigen Einrichtungen oder Gegenständen der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH, die durch den Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
16.2. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch die unsachgemäße oder entgegen den Anweisungen des verantwortlichen Piloten erfolgte Verwendung oder Anbringung von Foto-, Video- oder sonstigen Aufnahmegeräten, Selfie-Sticks, Halterungen oder sonstigen Gegenständen entstehen.
16.3. Die Haftung umfasst insbesondere die erforderlichen und angemessenen Kosten für die Feststellung und Begutachtung des Schadens, Reparatur und Instandsetzung, Ersatzteile und Materialien, Arbeitsleistungen sowie Transport- und Bergungskosten.
16.4. Soweit durch einen vom Kunden zu vertretenden Schaden eine technische oder luftrechtliche Nichtverfügbarkeit des Luftfahrzeuges eintritt, haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch für daraus entstehende unmittelbar verursachte Kosten, soweit diese dem Grunde und der Höhe nach nachgewiesen werden können.
16.5. Eine Haftung des Kunden für gewöhnliche Abnutzung, altersbedingten Verschleiß oder Schäden, die ohne vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden entstanden sind, wird durch diese Bestimmung nicht begründet.
§ 17 Änderungen der Flugleistung und gesetzliche Rahmenbedingungen
17.1. Die Durchführung der angebotenen Leistungen erfolgt nach den jeweils zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden luftfahrtrechtlichen, behördlichen und betrieblichen Vorschriften.
17.2. Änderungen dieser Vorschriften oder behördliche Vorgaben können dazu führen, dass eine ursprünglich angebotene oder gebuchte Leistung geändert, eingeschränkt oder nicht mehr durchgeführt werden kann.
17.3. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH ist berechtigt, die Durchführung einer Leistung entsprechend anzupassen, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher, behördlicher, luftfahrtbetrieblicher oder sicherheitsrelevanter Anforderungen erforderlich ist.
17.4. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine Flugleistung unter Bedingungen durchgeführt wird, die zum Zeitpunkt der Buchung zulässig waren, zum Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung jedoch nicht mehr zulässig sind.
§ 18 Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
18.1. Kann eine Leistung aufgrund eines außergewöhnlichen, von außen kommenden und von der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH nicht zu vertretenden Ereignisses, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereiches liegt, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, ist die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH berechtigt, den Flug zu verschieben, zu ändern oder abzusagen.
18.2. Als solche Ereignisse gelten insbesondere:
- Luftraumsperren und Luftraumbeschränkungen,
- behördliche Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen,
- sonstige behördliche Maßnahmen oder Anordnungen,
- Waldbrände, großflächige Brände oder Rauchentwicklung,
- Naturkatastrophen und sonstige Elementarereignisse,
- Pandemien, Epidemien oder vergleichbare Gesundheitsnotlagen,
- Kriege, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorgefahr oder erhebliche Sicherheitslagen,
- Streiks oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese die Durchführung unmittelbar beeinträchtigen,
- erhebliche Störungen der für die Durchführung des Fluges erforderlichen Infrastruktur,
- sowie sonstige außergewöhnliche Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert oder in ihren Auswirkungen nicht vermieden werden können.
18.3. Voraussetzung für die Berufung auf höhere Gewalt ist, dass das betreffende Ereignis ursächlich für die Nichtdurchführung, Verschiebung oder wesentliche Änderung der vereinbarten Leistung ist.
18.4. In diesen Fällen wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
18.5. Die Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für daraus entstehende Anreise-, Übernachtungs-, Mietwagen-, Verpflegungs- oder sonstige Folgekosten.
18.6. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 19 Allgemeine Haftung
19.1. Die Haftung der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
19.2. Soweit gesetzlich zulässig, wird für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, keine Haftung übernommen.
19.3. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
19.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie für Fälle, in denen zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen entgegenstehen.
§ 20 Preise und Zahlungsbedingungen
20.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Gutscheinverkaufs angegebenen Preise.
20.2. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages haben grundsätzlich keinen Einfluss auf bereits verbindlich gebuchte Leistungen.
20.3. Bei der Einlösung eines Gutscheins nach Ablauf der ursprünglichen einjährigen Gültigkeitsdauer gilt § 3 dieser AGB.
20.4. Rechnungen und sonstige Forderungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 21 Widerrufs-/Rücktrittsrecht bei Verbrauchern
21.1. Soweit für einen Vertrag gesetzlich ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers besteht, bleiben die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
21.2. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
21.3. Dies kann insbesondere für einen verbindlich gebuchten Rund- oder Erlebnisflug mit einem konkret vereinbarten Termin relevant sein.
21.4. Für den Erwerb eines Gutscheins gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge und das Rücktrittsrecht gesondert. Hierüber wird der Verbraucher in einer gesonderten Widerrufs-/Rücktrittsbelehrung für Gutscheinkäufe informiert.
21.5. Gesetzliche Rücktrittsrechte können durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
§ 22 Datenschutz und Angaben des Kunden
22.1. Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.
22.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung für alle von ihm angemeldeten bzw. mitgebuchten Fluggäste die für die Durchführung des Fluges erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Kontaktdaten und tatsächliches Gewicht einschließlich Kleidung, Schuhen und mitgeführten persönlichen Gegenständen, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
22.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Übermittlung der personenbezogenen Daten weiterer von ihm angemeldeter Personen berechtigt ist.
22.4. Soweit für die Durchführung des Fluges weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sind, hat der Kunde diese rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
22.5. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH zu entnehmen.
§ 23 Sonderleistungen und individuelle Flugbedingungen
23.1. Für besondere Flugleistungen, Veranstaltungen, Events, Außenlandungen, Foto- und Filmflüge, Charterflüge sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen können im jeweiligen Angebot ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen festgelegt werden.
23.2. Dies kann insbesondere betreffen:
- Stornierungsbedingungen,
- Preise,
- Gewichtsbeschränkungen,
- Mindest- oder Höchstalter,
- Flugzeiten,
- Flugrouten,
- Außenlandungen,
- behördliche Bewilligungen,
- Gepäck,
- Foto- und Filmausrüstung,
- Mindestteilnehmerzahlen,
- besondere Sicherheitsanforderungen sowie
- sonstige für die jeweilige Leistung erforderliche Voraussetzungen.
23.3. Solche Bedingungen werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung mitgeteilt und werden mit Vertragsabschluss Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
23.4. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und ausdrücklich für die konkrete Leistung vereinbarten Sonderbedingungen gehen die konkret vereinbarten Sonderbedingungen vor.
§ 24 Anwendbares Recht
24.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
24.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen anwendbar sind.
§ 25 Gerichtsstand
25.1. Für Unternehmergeschäfte wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH vereinbart.
25.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 26 Salvatorische Klausel
26.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
26.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt
